Beiträge aus dem Sportfonds - SATUS - Schweizer Arbeiter-, Turn- und Sportverband

Beiträge aus dem Sportfonds

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Ausnahmsweise können Sportvereine, Sportverbände oder gemeinnützige Organisationen im Sportbereich ein zusätzliches Gesuch stellen, sofern ein erheblicher finanzieller Schaden, der im Zusammenhang mit den staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus steht, begründet dargelegt werden kann. Dies, wenn eine gemeinnützige Organisation in ihrer Existenz bedroht, ihr sportlicher Betätigungszweck gefährdet ist oder sie nachhaltig in finanzielle Schieflage gerät.
Beiträge können an Sportvereine, Sportverbände oder gemeinnützige, nicht staatliche Sportanlagenbetreiberinnen und –betreiber ausgerichtet werden. Gemeinden bzw. Schulen sind nicht beitragsberechtigt. Ausserordentliche Sportfondsbeiträge werden unter Berücksichtigung des erlittenen Schadens, der Dringlichkeit der Unterstützung zur Existenzsicherung berechnet. Alle möglichen Massnahmen, die dazu dienen, Ausgaben zu reduzieren zusätzliche Einnahmen zu generieren, sind im Voraus zu ergreifen und auszuschöpfen.